Anlässe zur Immobilienbewertung

Hausverkauf bei Ehescheidung

Zu welchen Anlässen werden Immobilien bewertet?

Käufe und Verkäufe

Käufer oder Verkäufer möchten zur Bemessung einer angemessenen Kaufpreisforderung bzw. Kaufpreisangebotes eine Wertermittlung über den Marktwert Ihrer Immobilie anfertigen lassen.

Erbauseinandersetzung

Zur Aufteilung der Erbmasse wird der Wert der Immobilien einschließlich der Einbauten sowie aller auf dem Grundstück befindlichen Gebäude benötigt.

Ehescheidungen

Bei Ehescheidungen sind in der Regel die Aufteilung von vorhandenen gemeinschaftlichen Immobilien bzw. ein diesbezüglicher Zugewinnausgleich erforderlich, sie sind dann Anlass für eine entsprechende Bewertung.

Zwangsversteigerungen

Der Grundstückswert (Grundstück, Grundstück + Haus) dient dem Bieter unter anderem als Richtwert für die Bemessung des zu fordernden Mindestgebotes.

Rechte und Belastungen

Manchmal kann eine Bewertung von Grundstücken erforderlich sein, wenn die Absicht zur Begründung von Rechten an Grundstücken, z. B. von Wegerechten, Zufahrtsrechten, Baulasten besteht. Hier wird dann die Wertminderung des belasteten oder die Werterhöhung des begünstigten Grundstückes bestimmt.

Wer führt Bewertungen durch?

Häufig werden Bewertungen von hauptberuflichen Sachverständigen mit Fachgebiet „Immobilien“ (z. B. geprüften, zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen) kostenpflichtig durchgeführt. Aber auch Immobilienmakler mit sehr guten Wertermittlungs-, Fach- und Marktkenntnissen sowie viel Erfahrung können Bewertungen durchführen. Sie kennen entsprechende Richtlinien, legen Bodenrichtwerte und Marktdaten zur Grunde und lassen sie in die Bewertung mit einfließen. Die Immobilienbewertung wird oft kostenfrei im Zuge des Maklerservices angeboten.

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